Die Mindestzeit ist keine Hürde, sondern eine Rechnung
An- und Abfahrt fallen bei jedem Einsatz gleich an, egal wie lange gearbeitet wird. Deshalb gibt es je Fenster eine Mindestzeit, und deshalb ist sie bei einem kurzen Feierabendtermin kürzer als bei einem Samstagstermin, der die Besetzung für den halben Tag bindet.
Auf dieser Strecke wird das zur spürbaren Größe: 1 Stunde für Hin- und Rückweg stecken in der gebuchten Zeit. Im Randfenster mit einer Mindestzeit von 2 Stunden, also 120 Minuten, ist damit die Hälfte Fahrt.
Was in jedem Fenster übrig bleibt
Im Tagfenster liegt die Mindestzeit bei 3 Stunden, also 180 Minuten; zieht man 1 Stunde Fahrt ab, bleiben 120 Minuten für die Arbeit. Im Wochenendfenster sind es 4 Stunden, also 240 Minuten; dort bleiben 180 Minuten, mithin 3 Stunden.
Ist nach der Mindestzeit noch etwas zu tun, rechnen wir im Viertelstundentakt weiter. Für den Festbetrag einer Wohnung spielt das keine Rolle: Dort steht der Betrag für die ganze Wohnung in der Tafel.
Welchen Termin wir Ihnen vorschlagen
Für einen kleinen Teilumzug lohnt das Randfenster, weil die Mindestzeit dort am kürzesten ist. Für einen vollständigen Haushalt ist das Tagfenster der günstige Weg, und es bietet den längsten Spielraum: von 8 bis 17 Uhr.
Das Wochenendfenster ist für alles gedacht, was an einem Stück fertig werden muss. Wer am Montag wieder funktionieren will, legt den Termin auf Samstag und hat den Sonntag als Reserve.
Drei Fenster, drei Mindestzeiten
- Tagfenster: 3 Stunden. Danach rechnen wir im Viertelstundentakt weiter.
- Randfenster: 2 Stunden. Kurz gehalten, weil ein Feierabendtermin oft nur zwei Stunden braucht.
- Wochenendfenster: 4 Stunden. Ein Samstagstermin bindet die Besetzung für den halben Tag.